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Kosten

Wir legen Wert auf Klarheit und Transparenz in Kostenfragen. Sie werden daher stets vorab über die Kosten unterrichtet sein.

Die Medienrechtskanzlei Haslob rechnet Ihre Kosten für außergerichtliche Beratungen auf der Grundlage eines abzuschließenden Anwaltsvertrages ab, wahlweise in Form einer Pauschalvereinbarung oder einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis. Die Höhe dieses Honorars richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad, Haftungsrisiko und dem Zeitaufwand im Einzelfall.

Für die außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten gelten die Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder eine abzuschließende Honorarvereinbarung auf Stundenbasis.

Im Falle der der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht richtet sich die Vergütung meiner Inanspruchnahme ausschließlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle des vollständigen Obsiegens sind sämtliche Kosten von der Gegenseite zu tragen.

Einen Überblick über das finanzielle Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie anhand des Prozesskostenrechners gewinnen.